Psychotherapie als Leistung Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung

 

Sofern Sie über die Terminvergabestelle der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Hamburg einen Termin zur Sprechstunde oder Akutbehandlung zugewiesen bekommen haben bestätigen Sie Ihr Kommen bitte kurz telefonisch auf unserem Anrufbeantworter (040-489392).

 

Sofern Sie weitere Fragen an uns haben, können Sie unsere telefonischen Sprechzeiten auf der entsprechenden Internetseite der KV entnehmen.

 


Sollte vor einem Termin, welchen sie bei uns über die Terminservicestelle der KV erhalten haben, eine vorherige telefonische Kontaktaufnahme mit uns nicht möglich sein, bitten wir um Beachtung der nachstehenden Hinweise: 

 

Vergessen Sie bitte nicht, Ihre Krankenversicherungskarte dabei zu haben.

 

Klingeln Sie bitte nicht mehr als 2 bis 3 Minuten vor dem vereinbarten Termin.

 

Im Falle einer Akutbehandlung, bringen Sie bitte den "Konsiliarbericht vor Aufnahme einer Psychotherapie" mit. Sie erhalten dieses Formular bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt Ihres Vertrauens. Dieser Konsiliarbericht ist wohl nicht "zwingend notwendig", er stellt jedoch eine wichtige Informationsbasis für den Erstkontakt dar.   

 

Sofern Sie den Termin nicht wahrnehmen können, geben Sie dies unbedingt mindestens 48 Stunden vor dem eigentlichen Termin telefonisch bei uns an. Sie vermeiden damit die Rechnungstellung eines sog. Ausfallhonorars in Höhe von 75,- €. 

 

Für sog. Selbstzahler und für Psychotherapie im Rahmen privater Krankenversicherungen gelten andere Regelungen.

Bitte sprechen Sie uns diesbezüglich gerne telefonisch an. 

 

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Winterhuder Weg 7a, 22085 Hamburg (Uhlenhorst)